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 Zwischen Büsum und St. Peter Ording, nur ca. 120 m zur Nordsee liegt das Ferienhaus in Vollerwiek auf der Halbinsel Eiderstedt.
Das Eidersperrwerk, Friedrichsstadt, Husum, Tating, Garding und das Leuchtfeuer Westerhever sind mit dem
Fahrrad oder Auto problemlos zu erreichen
Allgemeines

Anmeldung und Bestätigung
Die Buchung kommt mit unserem/r Mietvertrag/Bestätigung zustande.
Vor Reisebeginn erhalten Sie eine Wegbeschreibung, die Schlüsseladresse und sonstige, für Sie wichtige Unterlagen zugeschickt.
Aus dem Mietvertrag/ der  Buchungsbestätigung geht hervor, wann das Ferienobjekt einzugsbereit ist und wann Sie es wieder verlassen müssen.
Anreise ab 15.oo Uhr und Abreise bis 10.00 Uhr. Diese Zeiten sind grundsätzlich einzuhalten.
Sie erhalten gegen Vorlage des Original-Mietvertrages den Schlüssel.
Bitte beachten Sie die auf der Wegbeschreibung aufgeführten Telefonnummern, da diese im Bedarfsfall sehr nützlich sind (Probleme mit dem Haus oder ähnliches).
Ferienhausgröße, Entfernung Nordsee
Jedes einzelne Ferienhaus/ Wohnung ist von uns besichtigt worden. Die angegebene Hausgröße kann leicht differieren. Es ist jeweils die nutzbare Fläche angegeben.
Die Entfernung zur Nordsee ist per Luftlinie gemessen und beträgt ca. 120 m.

Personenzahl

Das Ferienobjekt darf nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche in der Beschreibung und letztendlich im Mietvertrag angegeben sind. Dies gilt auch für Kinder, unabhängig vom Alter. Wird das Ferienobjekt von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so dürfen wir alle überzähligen Personen vom Grundstück verweisen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, so wird der Mietvertrag insgesamt mit sofortiger Wirkung von uns gekündigt, was auch den Verweis der übrigen Mieter zur Folge hat.  

 
Nach Eingang der gesamten Mietzahlung (100%) werden die restlichen Mietunterlagen versandt
Bitte beachten Sie, dass ohne vollständige Zahlung des Mietpreises vor Reisebeginn keinerlei Anspruch auf die Erbringung von Leistungen durch uns besteht.

Die von uns angegebenen Preise sind Endpreise inkl. fester obligatorischer Nebenkosten.
Nutzung des Grundstücks
Das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen auf dem Grundstück ist grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlung sind wir berechtigt den Mietvertrag insgesamt mit sofortiger Wirkung zu kündigen, was auch den Verweis der übrigen Mieter zur Folge hat.  

Die in Quadratmetern angegebene Grundstücksgröße ist nicht immer voll nutzbar, da diese durch Bepflanzung und Bewuchs eventuell eingeschränkt ist. Das Grundstück wird regelmäßig gemäht, aber man darf nicht erwarten, dass das gesamte Grundstück ständig gemäht und ebenmäßig ist.
Haustiere, Insekten und Allergien
In Ferienobjekten, die in der freien Natur liegen, können Insekten auftreten. Dies gilt auch für Silberfische, Ameisen, Wespen, Kellerasseln, Bettwanzen sowie Marder. Spinnweben entstehen schon nach kurzer Zeit, obwohl das Haus gründlich gereinigt wurde. Die Hausbesitzer können dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Das gelegentliche Auftreten von Mäusen kann nicht immer vollkommen vermieden werden. Bei größerem Ungeziefer informieren Sie uns bitte umgehend, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt, jedoch führt das zu keiner Garantie unsererseits, dass sich in dem Ferienobjekt zu keiner Zeit jemals Haustiere aufgehalten haben. Die Besitzer übernehmen keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Mieters in den Ferienobjekten.
Lärmbelästigung
Die von uns vermieteten Ferienobjekte sind sehr ruhig in einer Sackgasse gelegen, doch können wir prinzipiell die Freiheit von Lärm nicht garantieren. Auf diese Umstände haben wir keinerlei Einfluss. Auch im ländlichen Raum sind Lärmquellen denkbar, etwa durch Tiere, Landwirtschaft, Baumaßnahmen u.ä. Die Besitzer können dafür nicht verantwortlich gemacht werden
Endreinigung
Bitte hinterlassen Sie das Ferienobjekt aufgeräumt und gereinigt. Wir als Vermieter übergeben Ihnen das Ferienobjekt aufgeräumt und gereinigt und so möchten wir es von Ihnen wieder zurück bekommen.
Das betrifft insbesondere die Reinigung von Kühlschrank, Tiefkühlgerät, E-Herd, Geschirrspüler, Ofen, Kaminofen, Gartengrill und Sanitäreinrichtungen, Abwasch des Geschirrs, das Ausräumen des Kühlschrankes und Geschirrspüler und das Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes.
 
Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung
Bei Nichtantritt der Reise durch Sie,  kann ein Dritter an Ihre Stelle treten. In diesem Fall haften Sie und der Dritte uns gegenüber als Gesamtschuldner sowohl für den Mietpreis sowie für Nebenkosten, Verbrauchskosten usw. Sie sind berechtigt bis Reisebeginn durch schriftliche Erklärung/Kündigung uns gegenüber jederzeit von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils der Eingang der schriftlichen Erklärung/Kündigung bei uns.In jedem Fall steht uns bei einem Rücktritt/Kündigung durch Sie statt des Reisepreises eine angemessene Entschädigung nach Ѓ 651 i BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes, den die von uns ersparten Aufwendungen haben sowie dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben können.
Sowohl hinsichtlich der Rücktrittkosten als auch des uns durch Vertragsänderungen entstehenden Mehraufwandes bei Umbuchungswünschen bleibt Ihnen Ihr Recht, uns auf einen geringeren Schaden hinzuweisen, unbenommen.
Kaution
Wir haben das Recht, die Überlassung des Ferienobjektes von einer Sicherheitsleistung (Kaution) abhängig zu machen. Diese variiert nach Größe des Ferienobjektes und dessen Ausstattung und dient der Absicherung der Vermieter gegen Schäden oder wegen unzureichender Reinigung sowie der Verrechnung  verbrauchsabhängiger Nebenkosten.
Sonstiges:
Die Kaution ist spätestens bei Bezug des Ferienobjektes vor Ort zu zahlen und wird spätestens 3 Wochen nach Reiseende abgerechnet. Dabei werden wir die Verbrauchskosten sowie die Kosten für eine eventuelle extra Reinigung mit der Kaution verrechnen. Das Gleiche gilt für die Schäden am Ferienobjekt und dem Inventar, für welche Sie verantwortlich sind. Sollte die Kaution hierfür nicht ausreichen, so müssen wir weitere Zahlungen von Ihnen fordern.  .
Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und das Inventar verantwortungsvoll zu behandeln. Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Einzug zu melden. Der Mieter muss das Mietobjekt im gleichen Stand wie bei der Übernahme zurückgeben. Ausnahmen sind normale Verschleißerscheinungen. Der Mieter ist gegenüber dem Hauseigentümern für Schäden am Objekt sowie des Inventars, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich. Dieses ist unabhängig davon, ob vom Mieter selbst oder anderen, die vom Mieter Zugang zum Ferienobjekt erhalten haben, verursacht wurden. Schäden am Objekt sowie des Inventars, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen den Eigentümern oder autorisierten Personen, die das Ferienobjekt kontrollieren, unmittelbar bekannt gegeben werden. Sofern Schäden während Ihres Aufenthaltes entstanden und diese gemeldet wurden, werden Forderungen im Laufe von 3 Wochen nach Abschluss der Mietperiode geltend gemacht. Es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt oder arglistig verborgen. Das Mietobjekt wird nach jedem Mieterwechsel vom    Eigentümern oder autorisierten Personen auf Schäden, Mängel am Objekt selbst oder am Inventar sowie evtl. fehlende oder mangelhafte Reinigung kontrolliert.
Ausstattung/Inventar des Ferienobjektes
In den von uns angebotenen Ferienobjekten gibt es eine Waschmaschine, Geschirrspüler, Tiefkühlschrank/Fach, Farb TV, Parabolantenne, Stereoanlage, Telefon, Internet über W- Lan oder ähnliches. Diese Einrichtungen stehen Ihnen unentgeltlich zur Verfügung, so dass Sie uns für kurzfristigen und unvorhersehbaren Ausfall eines solchen Geräts nicht verantwortlich machen können. Dasselbe gilt für die sanitären Installationen. Sobald wir von eventuellen Störungen erfahren, werden wir um die Beseitigung der Störung bemüht sein.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Wir haben mit größter Sorgfältigkeit sämtliche Angaben zu den Ferienobjekten, sowie unseren Leistungen oder Leistungen Dritter geprüft. Jedoch sind Druckfehler selbst bei größter Sorgfalt nie auszuschließen und begründen daher keine Fahrlässigkeitshaftung gegen uns.
 
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte, hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Punkte zur Folge.